Seit den Attentaten des „11. September“, bei denen alle Insassen der entführten Flugzeuge zu Tode kamen, wird unter dem Begriff „Flugzeugabschussfall“ darüber diskutiert, ob in Deutschland bei einem vergleichbaren Fall ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abgeschossen werden darf, um wenigstens das Leben der Menschen in dem angesteuerten Ziel zu retten. Verstärkt wurde diese Diskussion durch das Theaterstück „Terror“ von Ferdinand von Schirach, in welchem ein Luftwaffenpilot angeklagt wird, ein von Terroristen entführtes Flugzeug mit 164 Passagieren an Bord gezielt abgeschossen zu haben, um zu verhindern, dass die Maschine über einem voll besetzten Stadion mit 70.000 Zuschauern zum Absturz gebracht wird. Neben diesem Thema sowie dem „finalen Rettungsschuss“ beschäftigt sich Klaus Pflieger, der ehemalige Generalstaatsanwalt von Stuttgart, in seinem Vortrag vor allem auch mit dem „Fall Daschner“: dem Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei wurde verbotene Folter vorgeworfen, weil er dem Entführer eines Kindes „Schmerzen, wie er sie noch nie erlebt hat“, androhen ließ, falls er den Aufenthaltsort des entführten Kindes, das zu verhungern und zu verdursten drohte, nicht nennen sollte.