Richtigerweise galt die Gerechtigkeit in der Antike als die wichtigste unter den vier ethischen Kardinaltugenden und als Grundlage menschlichen Zusammenlebens. Anhand von Beispielen aus der geschichtlichen Entwicklung sowie der aktuellen Praxis befasst sich der Vortrag mit folgenden Fragen: Inwieweit gelingt es unserem Staat, mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen Gerechtigkeit walten zu lassen? Trifft es zu, dass Recht mit Gerechtigkeit nichts zu tun hat, die Rechtsprechung gar zu weniger Gerechtigkeit führt und die Justiz nur Frieden stiften soll? Stehen Urteile häufig nicht im Widerspruch zum gesunden Menschenverstand? Ist Gerechtigkeit etwas exakt und objektiv Feststellbares oder handelt es sich hierbei um etwas Subjektives, eine Fiktion, eine Utopie und ein letztlich unerreichbares Ideal?
Klaus Pflieger ist früherer Staatsanwalt und Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft; ab 1995 Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart und von 2001 bis 2013 württembergischer Generalstaatsanwalt.