Jede volljährige Person kann in eine Situation geraten, in der sie ihre Angelegenheiten (Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, Heimplatzsuche, Vermögensverwaltung, etc.) nicht mehr selbst regeln kann. Es stellt sich dann die Frage, wer dies übernimmt und wie man darauf Einfluss nehmen kann. An diesem Abend werden die Möglichkeiten der Ausgestaltung von Verfügungen und Grundzüge der gesetzlichen Betreuung und Alternativen dazu vorgestellt. Schwerpunkt bilden folgende Themen: Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Generalvollmacht. Der Referent erläutert an typischen Fallbeispielen, wie im Vorfeld und im Ernstfall Schritt für Schritt vorzugehen ist. Sandra Spiegel ist Sozialpädagogin und stellvertretende Geschäftsführerin des Betreuungsvereins für den Landkreis Ludwigsburg e.V..