Immanuel Kants ‚Kritik der politischen Vernunft‘ Immanuel Kant hatte im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts bereits die Globalisierung und eine Weltöffentlichkeit im Blick, als er davon sprach, dass „Übel und Gewalttätigkeit, an einem Orte unseres Globus, an allen [Orten] gefühlt wird“. Am Ende der Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre (1797 als erster Teil der Metaphysik der Sitten erschienen) formuliert Kant den Friedensimperativ als Endzweck des Rechts: „Es soll kein Krieg sein“. Da „Völker und Staaten, niemals vor Gewalttätigkeit gegeneinander sicher sein können“, so Kants bitterer Realismus gegen Ende eines Kriegsjahrhunderts und in Voraussicht aller kommenden Kriege, fordert er ein Völkerrecht und ein Weltbürgerrecht (Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf 1795). Die zugrundeliegende Geschichtsphilosophie hatte Kant bereits 1784 im Zeitungsaufsatz „Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“ entworfen. Ein „Ende der Geschichte“ (Francis Fukuyama, 1990) hielt Kant für eine gefährliche Illusion. Den „Kampf der Kulturen“ (Samuel Huntington, 1996) jedoch hielt Kant für unumgänglich. Allerdings forderte er für die friedenserhaltende Freiheit völkerrechtliche Regeln.
Dr. Reinhard Nowak studierte Philosophie, Germanistik, Anglistik und Linguistik.
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