Anforderungen der Barrierefreiheit
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), Paragraph 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 BITV 2.0.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).
Eine Website gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Sie gilt weiterhin als WCAG 2.1 konform, wenn sie alle Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bislang nur teilweise mit Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dateien: Einige PDF-Dateien sind noch nicht barrierefrei. (Stand 14.10.2022)
- Formulare: Nicht alle Formulare sind barrierefrei. (Stand 14.10.2022).
Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir derzeit keine barrierefreien Alternativen an. Wir arbeiten jedoch am Webauftritt und passen ihn hinsichtlich der Barrierefreiheit an.
Die barrierefreie Umgestaltung verursacht einen sehr hohen Aufwand.
Die Bearbeitung verteilen wir daher im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Mittel über einen längeren Zeitraum.
Inhalte Dritter
Für die Inhalte Dritter sind die jeweiligen Betreiber selbst verantwortlich.
Informationen zur Handhabung des Webauftritts
Wir arbeiten am Webauftritt und passen ihn hinsichtlich der Barrierefreiheit kontinuierlich an.
Leichte Sprache
Sie finden Erläuterungen in Leichter Sprache zu diesem Internet-Auftritt.
Gebärdensprache
Aus personellen und finanziellen Gründen steht ein Video in Gebärdensprache erst später zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf einer Selbsteinschätzung anhand einem BITV-Kurztest.
Die Selbsteinschätzung und Erklärung zur Barrierefreiheit wurden zuletzt am 14.10.2022 aktualisiert.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen?
Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Unser Ziel ist es, eine passende Lösung zu finden.
Ihre Anregungen helfen uns, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
Bitte nehmen Sie daher mit uns Kontakt auf.
Sie können sich über das Kontaktformular oder direkt an uns wenden.
Wir beantworten Ihr Anliegen so schnell wie möglich.
Die Felder Nachname, Mitteilung und E-Mail sind Pflichtfelder.
Ansprechpersonen
vhs Ludwigsburg
Seestraße 16
71638 Ludwigsburg
Gabriela Denk
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
denk@vhs-ludwigsburg.de
Telefon 07141 910-3634
Stadt Ludwigsburg
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit und Gremien
Pressearbeit und Kommunikation
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Katharina Proença Rodrigues Torres
k.torres@ludwigsburg.de
Telefon 07141 910-2390
Weitere Ansprechpersonen
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung erreichen Sie wie folgt:
Claudia Lychacz
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Claudia.Lychacz@landkreis-ludwigsburg.de
Telefon: 07141 144-2783
Sprechzeiten: Dienstags bis Freitags von 9 bis 12 Uhr
Die Landes-Behindertenbeauftragte erreichen Sie wie folgt:
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon 0711 279-3360
vhs Ludwigsburg
Seestraße 16
71638 Ludwigsburg
Gabriela Denk
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
denk@vhs-ludwigsburg.de
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Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung erreichen Sie wie folgt:
Claudia Lychacz
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Claudia.Lychacz@landkreis-ludwigsburg.de
Telefon: 07141 144-2783
Sprechzeiten: Dienstags bis Freitags von 9 bis 12 Uhr
Die Landes-Behindertenbeauftragte erreichen Sie wie folgt:
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle@bfbmb.bwl.de
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Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Internetauftritt nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie bei "Rückmeldung und Kontakt" genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraph 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraph 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Die wichtigsten Infos von der Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache finden Sie hier:
Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf ihrer Internet-Seite haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel: - Städte und Gemeinden
- Polizei-Stationen
- Ämter und Behörden
Die Erklärung der vhs Ludwigsburg
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei eine Internet-Seite ist.
Eine Internet-Seite muss Videos in Gebärden-Sprache haben.
Gebärden-Sprache sind Hand-Zeichen.
So können sich Menschen unterhalten, die nicht hören oder sprechen können.
Wie barrierefrei eine Internet-Seite ist.
Eine Internet-Seite muss Videos in Gebärden-Sprache haben.
Gebärden-Sprache sind Hand-Zeichen.
So können sich Menschen unterhalten, die nicht hören oder sprechen können.
Unsere Internet-Seite hat noch keine Videos in Gebärden-Sprache. Das soll sich so schnell wie möglich ändern.
Texte in Leichter Sprache
Es gibt die wichtigsten Texte in Leichter Sprache.
Eine Barriere melden
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht verstehen?
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht lesen oder hören?
Sie können unsere Internet-Seite schwer bedienen?
Dann sagen Sie uns das.
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht lesen oder hören?
Sie können unsere Internet-Seite schwer bedienen?
Dann sagen Sie uns das.
Wir helfen Ihnen.
So erreichen Sie uns
vhs Ludwigsburg
Seestraße 16
71638 Ludwigsburg
Gabriela Denk
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
denk@vhs-ludwigsburg.de
Telefon 07141 910-3634
Die Durchsetzungs-Stelle
Wir haben 4 Wochen Zeit, auf Ihre Nachricht zu antworten.
Antworten wir Ihnen nicht?
Oder helfen wir Ihnen nicht?
Dann können Sie die Durchsetzungs-Stelle kontaktieren.
Bei der Durchsetzungs-Stelle gibt es die Behinderten-Beauftragte
vom Land Baden-Württemberg.
So erreichen Sie die Durchsetzungs-Stelle:
Adresse:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Oder Sie wenden sich an den Behinderten-Beauftragten oder die Behinderten-Beauftragte
von Ihrem Landkreis.
Die Adresse und Telefon-Nummer finden Sie auf der Internet-Seite von Ihrem Landkreis.
Antworten wir Ihnen nicht?
Oder helfen wir Ihnen nicht?
Dann können Sie die Durchsetzungs-Stelle kontaktieren.
Bei der Durchsetzungs-Stelle gibt es die Behinderten-Beauftragte
vom Land Baden-Württemberg.
Die Behinderten-Beauftragte hilft Menschen mit Behinderungen.
Adresse:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon: 0711 279 33 60
von Ihrem Landkreis.
Die Adresse und Telefon-Nummer finden Sie auf der Internet-Seite von Ihrem Landkreis.